Verkehrsrecht - Rechtsanwalt in Rostock
Unter dem Begriff des Verkehrsrechts versteht man einerseits das Verkehrsunfallrecht, in dem es um die Klärung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen geht. Andererseits geht es beim Verkehrsrecht auch um Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Tätigkeiten der Kanzlei Hinrich Schütt Rechtsanwalt im Verkehrsunfallrecht
Sei es als Fahrer, Beifahrer, Halter eines Kraftfahrzeugs oder als Fußgänger bzw. Radfahrer – sind sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden oder trifft Sie lediglich ein Teilverschulden, stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Ich erledige für Sie sämtliche Formalitäten, nehme Einsicht in die polizeiliche Verkehrsunfallakte, ermittle die gegnerische Haftpflichtversicherung und übernehme die Schadenregulierung. Durch meine Beauftragung als Ihren Anwalt stellen Sie sicher, dass der Ihnen entstandene Schaden von den jeweiligen Versicherungen auch in der korrekten Höhe ersetzt wird. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Rechten. Nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eine „Anhörung im Bußgeldverfahren“ oder eine „Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit“ erhalten Sie, wenn die zuständige Bußgeldstelle meint, Sie wären zu schnell gefahren, hätten einen Rotlichtverstoß begangen o.ä.
Bleibt im weiteren Verlauf die Bußgeldstelle bei ihrer Meinung, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt. Je nach Verstoß setzt dieser ein Bußgeld fest und weist die in Flensburg einzutragenden Punkte sowie – schlimmstenfalls – ein Fahrverbot aus. Legt man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, beraumt das zuständige Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an.
Bevor Sie Angaben gegenüber der Bußgeldstelle oder Gericht machen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit meiner Kanzlei. Ich nehme Einsicht in die amtliche Bußgeldakte, prüfe diese auf Verfahrens- sowie Messfehler und erfrage Ihren Punktestand im Verkehrszentralregister. Oberstes Ziel meiner Tätigkeit ist die Erhaltung Ihrer Mobilität durch die Verhinderung bzw. Reduzierung von Punkten und eventuellen Fahrverboten.
Verkehrsstrafrecht
Wirft man Ihnen die Begehung eines Verkehrsdeliktes vor, erhalten Sie in der Regel zunächst eine Vorladung zur Vernehmung. In dieser Vorladung ist das mutmaßlich begangene Delikt benannt, z.B. Trunkenheitsfahrt (Trunkenheit im Verkehr), Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (auch bekannt als Unfallflucht). Wird eine Anklage erhoben, drohen in diesen Fällen 3 Punkte im Verkehrszentralregister, der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) und eine mehrmonatige Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
In gravierenden Fällen muss für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU („Idiotentest“) erfolgreich absolviert werden. Sind Betäubungsmittel (BtM) im Spiel, ist die MPU zwingend. Ich arbeite in diesen Fällen mit einem Psychologen zusammen, der auf Ihren Wunsch die MPU-Vorbereitung übernimmt. Meine Mandanten, die diese Vorbereitung durchlaufen haben, bestanden die MPU im ersten Anlauf. Aufgrund der individuellen Besonderheiten des Einzelfalles kann hierfür jedoch keine Garantie abgegeben werden.
Als geprüfter Teilnehmer eines Fachanwaltslehrganges für Strafrecht werde ich gern als Ihr Verteidiger im Verkehrsrecht tätig. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf - möglichst bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache machen.
Rechtsanwalt Hinrich Schütt vertritt Sie auch auf dem Rechtsgebiet Strafrecht.